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Landesaktionsplan

zeigt einen Saal mit Personen an Tischen von hinten

Der aktuell geltende Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2013 wird derzeit in Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention zu einem Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen fortgeschrieben. Bei der Erweiterung des Gewaltbegriffs wird beispielsweise auch sexualisierte Gewalt berücksichtigt.

In Rahmen dieser Novellierung wurden im ersten Quartal 2023 Beteiligungsworkshops durchgeführt, an denen neben den Mitgliedern des Lenkungsausschusses auch zahlreiche weitere Vertretende aus Landes- und Kommunalverwaltung sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen mitgewirkt haben. In einem zweistufigen Verfahren haben die vier Arbeitsgruppen jeweils im Januar und im März zu den verschiedenen Kapiteln der Istanbul-Konvention mögliche Maßnahmen zu den Themen Prävention, Opferhilfe, Strafverfolgung und Steuerung diskutiert.

Nach erfolgten Berichten von Zwischenergebnissen im Lenkungsausschuss und erfolgreichem Kabinettsbeschluss soll der künftige Landesaktionsplan Anfang 2024 veröffentlicht werden. Die darin enthaltenen Maßnahmen, welche den Handlungsbereich der Staatsregierung betreffen, werden für die nächsten sechs Jahre ausgearbeitet. Dabei sollen die Aufträge so konkret dargestellt werden, dass eine Evaluation durchgeführt werden kann.

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