25.11.2021

25. November – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Mann übt GEwalt gegen Frau aus und Kind schaut zu

Zum zweiten Mal nimmt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) teil an der internationalen Kampagne »Orange the World«.

Das zweite Mal in Folge beteiligt sich das Sächsische Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) an der UN-Kampagne »Orange the World«. Am Donnerstag, den 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wird von 17 bis 22 Uhr erneut das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) orange angestrahlt. Neben dem Gebäude des Ministeriums in der Hansastraße 4 erstrahlen außerdem das Kraftwerk Mitte, Arbeitsagentur und Jobcenter und mehrere Universitätsgebäude in Orange, um der Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates gegen Gewalt an Frauen Nachdruck zu verleihen. An der Dresdner Dreikönigskirche findet um 17 Uhr eine Kundgebung in Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat statt, bei der auch Gleichstellungsministerin Katja Meier ein Grußwort halten wird.

Solidarität mit den Betroffenen

Die Kampagne »Orange the World« wurde 2012 ursprünglich durch UN-Women initiiert und hat in Deutschland vor allem durch das Engagement der Union deutscher Zonta Clubs an Bekanntheit gewonnen. Durch das Anstrahlen verschiedener Gebäude in der Farbe Orange soll dem Thema Gewalt an Frauen Beachtung geschenkt, Solidarität mit den Betroffenen gezeigt und eine hellere Zukunft, frei von Gewalt, symbolisiert werden.

Dazu Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Mit den orange angestrahlten Gebäuden setzen wir auch dieses Jahr ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Für eine wirkliche Gleichstellung bedarf es jedoch weit mehr als das heutige Zeichen. Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für alle Geschlechter gewährleistet ist. Dabei gilt es auch immer wieder, auf den Zusammenhang zwischen der Gewalt gegen Frauen und dem dahinterliegenden Ungleichgewicht der Macht zwischen den Geschlechtern aufmerksam zu machen. Um wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Frauen zu gewährleisten, müssen geschlechtsspezifische Gewalt und deren Ursachen künftig noch mutiger und entschlossener bekämpft werden.«

Um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen, fertigte der Europarat 2011 die sogenannte Istanbul-Konvention als völkerrechtlichen Vertrag aus. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Durch das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention im Februar 2018 sind die Bundesrepublik Deutschland und somit auch die Bundesländer zur Umsetzung der Konvention verpflichtet.

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