Bedrohungs- und allg. Gefahrensituationen (Rahmenplan)
Zur Aktualisierung des im Jahr 2010 erarbeiteten »Rahmenplans für sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und Amoklagen« (RP-BAS) wurde im Jahr 2017 eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe »frühkindliche und schulische Prävention« eingerichtet. In der Unterarbeitsgruppe wirkten mit:
- Sächsisches Staatsministerium des Innern einschließlich Landeskriminalamt
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus einschließlich Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung
- Unfallkasse Sachsen
- Sächsischer Städte- und Gemeindetag
- Sächsischer Landkreistag
Der Rahmenplan konzentriert sich auf die Ereignisse Amoklauf/School Shooting, Geiselnahme sowie Bombendrohung/sonstige Drohungen. Er enthält Hinweise zur Bildung schulischer Krisenstäbe, zum Umgang mit Medien, zur Ereignisbewältigung und zu präventiven Maßnahmen. Kernstück des Rahmenplanes ist eine Checkliste zur Gewährleistung von Maßnahmen zur technischen und Verhaltensprävention. Ergänzt wird der Rahmenplan durch das Informationsmaterial des Landeskriminalamtes »Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen«.
Bei der Überarbeitung wurden der inhaltliche und praktische Zusammenhang zum Arbeitsschutzmanagementsystem Schule (AManSys) und bisherige praktische Erfahrungen im Umgang mit dem RP-BaS beachtet. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Rahmenplan in »Rahmenplan für sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungs- und allgemeinen Gefahrensituationen« (RP-BaS) umbenannt.
Der RP-BaS wurde als Broschüre allen Schulen, Schulträgern und Polizeidienststellen im Herbst 2017 zugesandt. Er ist im Schulportal unter der Rubrik »Arbeits- und Gesundheitsschutz« nur für Schulleitungen öffentlicher Schulen mit den Begleitschreiben für Schulleitungen und Schulträger eingestellt.