Förderprogramm »Orte für Demokratie« geht in die 2. Runde
Bis zum 18. April 2023 können gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften, aber auch Kommunen, ihr Interesse bekunden und sich für eine Förderung als »Ort der Demokratie« bewerben.
In dieser zweiten Förderrunde sollen bis zu acht weitere Projekte ausgewählt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem IBV. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen - Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Das Förderprogramm »Orte der Demokratie« ist Teil der gemeinsamen Förderrichtlinie »Orte des Gemeinwesens« des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).
- Alle Informationen unter www.demokratie-sachsen.de Link führt auf www.demokratie-sachsen.de