18.06.2024

Vorstellung des sächsischen Landesaktionsplans zum Gewaltschutz

Auf dem Bild ist die Fassade des Justizministeriums auf der Hansastraße zu sehen.
© SMJusDEG

Bei der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause hat die sächsische Staatsregierung den Landesaktionsplan in Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen.

Zuletzt wurde der Landesaktionsplan im Jahr 2013 fortgeschrieben. Aufgrund der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) in Deutschland, war eine Aktualisierung des Landesaktionsplans notwendig. Für die Koordinierung dieses umfassenden Vorhabens war das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) zuständig. Die Absicht hinter den zahlreichen Zielen und dazugehörigen Maßnahmen des Landesaktionsplans zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist es, die Situation von gewaltbetroffenen Personen zu verbessern und sie noch besser vor erneuter Gewalt zu schützen.

Der Landesaktionsplan wird bald veröffentlicht.

zurück zum Seitenanfang