Cannabis
Kontrollierter Umgang mit Cannabis – Was heißt das?
Zum 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft.
Sie finden hier die wichtigsten Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz, weitere Quellen zu Informations- und Präventionsangeboten sowie zu konkreten Unterstützungs- und Beratungskompetenzen.
Der Flyer kann auch als Druckexemplar über https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43905 kostenfrei bestellt werden.
Zum Download
- Informationsblatt »Kontrollierter Umgang mit Cannabis – Was heißt das?« (*.pdf, 0,14 MB) Die Datei ist nicht barrierefrei.
- Unter 18 Jahren gilt weiterhin: Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis ist verboten.
- Die Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren ist verboten und strafbar.
- Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in Sichtweite (100 Meter) von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten ist verboten.
- Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu Anbauvereinigungen.
- Bei Konsum von Cannabis durch Personen unter 18 Jahren informiert die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten.
- Ein Konsum bei Jugendlichen hat negative Auswirkungen auf den Reifeprozess des Gehirns.
- Der regelmäßige Konsum bei Jugendlichen zeigt einen Rückgang schulischer Leistungen und des Ausbildungsniveaus an.
- Konsumierende Jugendliche zeigen eine höhere Schulabbruchrate, eine geringere Beteiligung an einer universitären Ausbildung sowie weniger akademische Abschlüsse.
- Die obigen Effekte sind stärker bei frühem Beginn und hohem Konsum.
- Konsumierende erkranken im Vergleich zu abstinenten Personen häufiger an einer Psychose. Betroffene einer Psychose leiden unter Halluzinationen oder Wahnvorstellungen sowie schwerwiegenden Denkstörungen.
- Die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Eltern, Lehr- und Fachkräfte sowie Jugendliche umfassend zum Thema Cannabis. Die Plattform bietet Eltern unter anderem nützliche Handlungstipps und Argumentationshilfen an. Fach- und Lehrkräfte können wichtige Hinweise für die Präventionsarbeit erhalten und Jugendliche werden über Mythen des Cannabiskonsums aufgeklärt.
- Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention bietet Verantwortlichen unterschiedlichster Settings von Kita bis Altenpflege zahlreiche Informationen zu Weiterbildungsangeboten, regionalen Ansprechpersonen sowie zum Verleih von Präventionsmaterialien.
- Die Landesstrategie Prävention im Team (PiT) stellt Schulen über das PiT-Angebotsportal zielgruppenspezifische Präventionsangebote zur Suchtprävention zur Verfügung.
Informieren statt Konsumieren! www.Infos-Cannabis.de
- Bundesweite Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031
Die »Sucht & Drogen Hotline« bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen durch erfahrene Fachleute aus der Drogen- und Suchthilfe. - DigiSucht bietet Kontakt zu professioneller Beratung. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung bei Fragen zum Umgang mit allen Drogen, wie z.B. Cannabis.
- Beratung und Hilfe erhalten Sie außerdem bei über 45 Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen, die in den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten vorzuhalten sind.